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16.04.11 –
(Hildesheimer Allg. Zeitung, 16.04.11) Harsum. Im juristischen Streit um die Abwassergebühren in der Gemeinde Harsum haben beide Seiten einen Teilerfolg verbucht.
In einem Berufungsverfahren urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gestern, dass die Gemeindeverwaltung Arbeiten am Kanalnetz in den Jahren 2003 bis 2005 zu Recht als Reparaturen eingestuft und die Kosten in voller Höhe auf die Gebührenzahler umgelegt hatte. Die Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum bewertete der 9. Senat hingegen als "rechtlich nicht einwandfrei". Die Richter gaben in diesem Punkt vier Harsumer Einwohnern Recht, die gegen die Gemeinde geklagt hatten.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Hannover im April 2008 entschieden, dass die damalige Instandsetzung der Abwasserleitungen keine einzelnen Reparaturen, sondern eine flächendeckende Sanierung gewesen sei. Der Unterschied: Reparaturkosten darf eine Kommune sofort in voller Höhe auf die Gebühren umlegen, Sanierungen müssen in Form von Abschreibungen über viele Jahre finanziert werden. Dadurch steigen die Gebühren langsamer. Laut demhannoverschen Urteil hätte die Gemeinde die Gebühren neu berechnen und den Klägern Geld zurückzahlen müssen.
In dem gestrigen Berufungsverfahren verwarf das OVG diese Einschätzung. Das Bauamt der Gemeinde habe damals korrekt zwischen Reparaturen und langfristigen Sanierungen unterschieden. Die Kalkulation der Gebühren für die Jahre 2003 bis 2005 an sich entspreche hingegen nicht den rechtlichen Vorgaben. Der Senat bemängelte, dass Investitionen erst nachträglich und Überschüsse nicht komplett in die Kalkulation eingeflossen seien. Das müsse die Gemeinde korrigieren.
Wie diese Korrektur letztlich aussieht, will die Gemeinde jetzt klären. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Über Details und die Auswirkungen der OVG-Entscheidung berichtet diese Zeitung in der kommenden Woche.
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