Weniger Taschengeld, mehr Zuverdienst

In die Debatte um neue Zuverdienstregeln kommt Bewegung. Nach Informationen dieser Zeitung liegt ein Vorschlag auf dem Verhandlungstisch, der einen Zuverdienst im Einkommensbereich von 400 bis 800 Euro für Hartz-IVEmpfänger attraktiver machen soll.

Koalition will für Langzeitarbeitslose die Anreize zur Aufnahme echter Beschäftigung verstärken

(Quelle: Hildesheimer Allg. Zeitung, 08.10.10) VON MICHAEL M. GRÜTER Berlin. In die Debatte um neue Zuverdienstregeln kommt Bewegung. Nach Informationen dieser Zeitung liegt ein Vorschlag auf dem Verhandlungstisch, der einen Zuverdienst im Einkommensbereich von 400 bis 800 Euro für Hartz-IVEmpfänger attraktiver machen soll. Darüber hat ein Arbeitskreis der Koalition in der Nacht zu Donnerstag beraten.

Im Gespräch sind Freibeträge von bis zu 45 Prozent. Bisher sind in diesem Bereich nur 20 Prozent anrechnungsfrei. Die Regelung der Zuverdienste hat Einfluss darauf, wie lange Menschen in Arbeitslosigkeit verharren. Eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte im Frühjahr darauf aufmerksam gemacht, dass wegen der rechtlichen Begünstigung geringfügiger Beschäftigung die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu gering ausfallen.

Die ersten 100 Euro sind nämlich anrechnungsfrei. Von weiteren 700 Euro müssen Hartz-IV-Empfänger 80 Prozent auf die staatliche Unterstützung anrechnen lassen. Erst ab Verdiensten über mehr als 400 Euro werden Sozialabgaben fällig. In der Folge begnügen sich viele Hartz-IV-Empfänger mit einem Taschengeld oder einem Minijob. Zu wenige nehmen die Hürde von 400 Euro und stoßen in Einkommensregionen von 800 bis 1200 Euro vor. Dabei fand das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) heraus, dass 90 Prozent der Hartz-IV-Empfänger mit einem Einkommen über 800 Euro spätestens nach zwei Jahren ohne Hilfe auskommen.

Die Koalition will mehr Langzeitarbeitslose veranlassen, aus geringfügiger Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Deshalb soll von Taschengeld und Minijob weniger übrig bleiben und von den höheren Zuverdiensten dafür mehr. Nach einem Vorschlag sollen nur die ersten 20 Euro anrechnungsfrei bleiben und Mini-Einkommen bis 200 Euro voll abgeführt werden. Dafür soll es im Bereich von 400 bis 800 großzügiger gehandhabt werden. „Mit der Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und sei es Teilzeitarbeit, haben die Leute immerhin schon einen Fuß in der Tür. Die Betriebe lernen sie kennen“, hofft der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb.

Allerdings wachsen mit höheren Freibeträgen auch die Kosten. Neue Personengruppen rutschen in den Hartz-IVBezug, wenn der Zuverdienst weniger streng angerechnet wird. Bei einem FDP-Modell rechnet das IAB im schlimmsten Fall mit Mehrkosten von 3,2 Milliarden Euro. Der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Max Straubinger dämpfte gegenüber dieser Zeitung Erwartungen: „Es gibt nur einen engen Spielraum im Haushalt.“ Die FDP hält dennoch eine Einigung für möglich. „Wir erwarten ein deutliches Signal“, erklärte Kolb.

Kategorie

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>

  • So viel grüner Strom wie noch nie

    Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]

  • Erster Gleichwertigkeitsbericht

    Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]

  • Neues Staatsangehörigkeitsrecht

    Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]