Räte haben nichts mehr zu sagen

Die Gemeinderäte im Kreis haben bei der Vergabe der Strom-Konzessionen keine Wahl und müssen dem Vorschlag der Gesellschaft AöR (Anstalt öffentlichen Rechts: "Energieversorgung Hildesheimer Land") zustimmen. Das hat der Landkreis als Kommunalaufsicht den Grünen bestätigt.

Kreis: Kein Spielraum bei Konzessionen / Grüne: Bei Unwahrheit "erwischt"

(Hildesheimer Allg. Zeitung, 21.04.12) Giesen. Die Gemeinderäte im Kreis haben bei der Vergabe der Strom-Konzessionen keine Wahl und müssen dem Vorschlag der Gesellschaft AöR (Anstalt öffentlichen Rechts: "Energieversorgung Hildesheimer Land") zustimmen. Das hat der Landkreis als Kommunalaufsicht den Grünen bestätigt. "Ich habe die rechtliche Bewertung des Landkreises nicht anders erwartet, bin aber inzwischen ziemlich genervt", so Lars Hampel, Ratsfraktions- Vorsitzender der Grünen in Giesen. Schließlich hätten die Grünen in Harsum und Giesen durch Nachfragen und Recherchen die AöR zum zweiten Mal mit unrichtigen Angaben "erwischt".

Hampel hatte beim Kreis gefragt, ob die Räte der an der AöR beteiligten Gemeinden noch eine eigenständige Entscheidung treffen könnten. Denn mehrere Bürgermeister (Lücke, Witte und Kemnah) hätten öffentlich betont, das die Gemeinderäte nach wie vor das letzte Wort bei der Vergabe hätten.

Formell ja, schreibt der Landkreis (Es "entscheidet ausschließlich derRat"), aber: "Unter der Voraussetzung, dass das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die AöR sich bei der Auswahl an ihre selbst gewählten Kriterien und ihre Gewichtung gehalten hat, besteht für die Gemeinderäte bei der Auswahlentscheidung kein Beurteilungsspielraum." Die Gemeinden hätten diese kommunale Aufgabe nun mal an die AöR abgegeben. Der Kreis wird noch deutlicher: Eine Ratsentscheidung gegen die AöR-Vorgabe wäre fehlerhaft und müsse vom Landkreis kassiert werden.

Weniger deutlich äußert sich der Kreis zur Frage, ob Schadenersatzansprüche des unterlegenen Anbieters entstehen könnten. Dies könne man im Vorfeld schlecht beurteilen, sagt der Kreis, aber: Die Entscheidung eines Rates könnte das gesamte Vergabeverfahren betreffen, also auch die Kalkulation eines Anbieters, "sodass die vorgelegten Angebote nicht mehr haltbar wären. In diesem Fall könnten aber "durchaus Schadensersatzansprüche gegen die betroffene Gemeinde entstehen."

Hampel hofft nun, dass das Verfahren durch die AöR ohne Rechtsfehler durchgeführt wurde "und die öffentlich gewordenen Fälle nicht die Spitze eines Eisberges sind".

Die Aussagen gelten nicht nur für Harsum und Giesen, sondern auch für Algermissen, Nordstemmen, Schellerten, Söhlde und Bockenem.

Kategorie

Energie

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