PM Grüne Niedersachen zu Hochwasserschäden

03.08.2017 Hochwasser in Niedersachsen Grüne: Schnelle Hilfe für betroffene Menschen und Kommunen Darum geht's Heute (3. August 2017) hat sich die Niedersächsische Landesregierung in einer Sondersitzung mit der Bewältigung der Hochwasser-Folgen beschäftigt. Beschlossen wurde, finanzielle Soforthilfen in Form von Steuererleichterungen und 25 Millionen Euro durch einen Nachtragshaushalt für die vom Hochwasser betroffenen Menschen und Kommunen bereitzustellen. Das sagen die Grünen Anja Piel, Fraktionsvorsitzende „Zuallererst geht der Dank an alle Helferinnen und Helfer in den Hochwassergebieten für ihren unermüdlichen Einsatz. Vollgelaufene Keller, zerstörter Hausrat – das Hochwasser hinterlässt den Betroffenen hohe Schäden. Das Gebot der Stunde ist daher eine unkomplizierte und rasche Unterstützung der Flut-Opfer. Ich bin sicher, dass der Landtag positiv entscheiden wird, mit den jetzt zugesicherten Sofortmaßnahmen einen schnellen und unbürokratischen Beitrag zu leisten." „Die finanzielle Soforthilfe ist jedoch nur ein erster Schritt. Hilfe braucht es nicht nur jetzt in der Not, sondern auch morgen: Die Auswirkungen des Klimawandels sind unbestreitbar und so wird es vermutlich nicht die letzte Unwetter-Katastrophe für Niedersachsen bleiben. Rot-Grün in Niedersachsen erkennt diese Herausforderung an und setzt auf Prävention etwa durch einen ambitionierten Klimaschutzplan." Gerald Heere, haushaltspolitischer Sprecher und MdL aus der Hochwasserregion „Wir stehen an der Seite der betroffenen Menschen und Kommunen, die die Millionenschäden nicht alleine bewältigen können. Niedersachsen braucht eine intakte Infrastruktur in den Kommunen, deswegen stellen wir ihnen Mittel für die rasche Reparatur zur Verfügung. Das kann nur durch einen Nachtragshaushalt gelingen. Wenn auch CDU und FDP ihren Worten Taten folgen lassen, dann können wir den vorgelegten Nachtragshaushalt unter verkürzten Fristen bereits in der nächsten Woche durch den Haushaltsausschuss bringen. Die Hilfe kann dann so schnell wie möglich fließen." Zum Hintergrund Der Entwurf des Nachtraghaushaltes soll bereits am 9. August 2017 unter Verzicht auf die 1. Lesung im Landtag direkt im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beraten werden. Dann könnte der Landtag bereits in der Plenarsitzungswoche im August den Nachtragshaushalt beschließen. Opfer des Hochwassers erhalten zudem Steuererleichterungen und vereinfachte Verfahren bei der Steuer. Dazu zählt, dass fällige Steuern bis zum 30. November gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden können. Wer etwa neue Kleidung kaufen oder Schäden an der Wohnung beseitigen muss, kann sich dies nun als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung anrechnen lassen. Unternehmen wiederum können beim Wiederaufbau Sonderabschreibungen geltend machen. Zudem hat die Landesregierung einen ressortübergreifenden Stab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden eingerichtet. Aufgabe des Arbeitsstabs soll es sein, das Ausmaß der eingetretenen Schäden strukturiert zu erfassen. Weiterhin ist er für die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten der finanziellen Unterstützung für die Betroffenen zuständig.

Kategorie

Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz

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