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Der Landtag beschließt: Harzwasserwerke als kommunale Daseinsvorsorge erhalten!
MdL Ottmar von Holtz: Trinkwasser ist Grundrecht!
Worum es geht
Der Niedersächsische Landtag hat heute (18. März) einstimmig beschlossen, dass die Harzwasserwerke mehrheitlich im Besitz öffentlicher Wasserversorger bleiben müssen. Der Beschluss geht auf eine Initiative der Grünen Landtagsfraktion zurück.
Das sagt der Hildesheimer Landtagsabgeordnete Ottmar von Holtz (Grüne) dazu
„Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die vertraglichen Mitwirkungsrechte zu nutzen, um den öffentlichen Einfluss auf die Harzwasserwerke zu sichern. Dies schafft die beste Voraussetzung dafür, dass die Menschen gutes Wasser zu einem vernünftigen Preis beziehen können. Trinkwasser ist Grundrecht!“
„Erfreulich ist, dass sich im Landtag auch die Opposition dieser Position angeschlossen hat. Insofern sollten sich nun alle öffentlichen Anteilseigner ihrer Verantwortung beim Verkauf von Anteilen bewusst sein.“
Hintergrund
Nach Aufkündigung des Konsortialvertrages, der die Rechte der Anteilseigner untereinander regelt, finden aktuell Verhandlungen der Anteilseigner der Harzwasserwerke über Verkauf und Kauf von Anteilen statt. Aktuell befinden sich 51,7 Prozent der Anteile in Besitz kommunaler Wasserversorger, die ihrerseits zumindest mehrheitlich im kommunalen Eigentum sind. Die nächste Gesellschafterversammlung der Harzwasserwerke findet am 23. März 2015 statt.
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Ottmar von Holtz, MdL
Sprecher für Wissenschaft, Erwachsenenbildung und Petitionsrecht
Bündnis 90/Die Grünen
Landtagsfraktion Niedersachsen
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Tel 0511 3030-3322
Fax 0511 3030 99-3322
ottmar.vonholtz@lt.niedersachsen.de
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