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Die Verwaltung will die Gebühren für Kindertagesstätten ab August 2012 nach dem Verdienst der Eltern staffeln
(Hildesheimer Allg. Zeitung, 31.08.11) Hildesheim. Eltern von kleinen Kindern hätten heute Abend eigentlich aufhorchen müssen. Denn im Jugendhilfe- und Sozialausschuss sollte entschieden werden, wie die Verwaltung künftig die Gebühren für Kindertagesstätten staffeln will. Anfang Juli hatte der Rat beschlossen, die Gebühren grundsätzlich am Einkommen der Eltern zu orientieren. Doch das fertige Konzept mit den konkreten Euro-Beträgen hat die Verwaltung gestern zurückgezogen. "Die Vorlage enthält rechnerische Fehler und muss komplett geändert werden", sagte Stadt-Sprecher Helge Miethe dazu. Somit stehe das Thema weder auf der Tagesordnung des heutigen Ausschusses noch auf der Agenda für die Ratssitzung am kommenden Montag. "Die Sache wird nun erst im Oktober entschieden." Dass die vertagte Entscheidung mit der Kommunalwahl im September zu tun haben könnte, wies Miethe klar zurück. "Die Fehler im Zahlenwerkmüssen dringend behoben werden, das geht nicht anders." Um was für Fehler es genau geht, wollte Miethe nicht verraten.
Die neue Staffelung der Gebühren soll zum 1. August 2012 erfolgen, sie lehnt sich an das Verfahren der Stadt Hannover an.
Grundsätzlich gilt: Während Eltern mit geringem Einkommen nicht von höheren Gebühren betroffen sind, müssen Besserverdiener tiefer in die Tasche greifen. Somit zahlt jemand, der monatlich 6.000 Euro verdient, beispielsweise mehr Gebühren als jemand, der 2.000 Euro nach Hause bringt.
Nach der gestern zurückgezogenen Vorlage hatte die Stadt die Mehreinnahmen auf 500.000 Euro in 2012 und 1,2 Millionen in 2013 geschätzt. Dagegen standen jedoch höhere Verwaltungskosten, da etwa drei zusätzliche Sachbearbeiterstellen zu besetzen wären. In der Vorlage hieß es, dass sich der personelle Aufwand verdoppeln würde.
Damit blieben Mehreinnahmen von 145.000 Euro in 2012 und 350.000 Euro in 2013. Diese Werte seien jedoch lediglich geschätzt, hieß es. Denn eine tatsächliche Berechnung könne nicht erfolgen, ohne die Einkommensverhältnisse der Sorgeberechtigten zu kennen, die einen Kita-Platz in Anspruch nehmen.
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