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Zum Brief von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, Bundesinnenminister de Mazière und Bundesfinanzminister Schäuble u.a. zu den verfassungsrechtlichen Risiken der einfachgesetzlichen Absicherung der bestehenden 69 Optionskommunen erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Bundesarbeitsministerin von der Leyen und ihre Minister-Kollegen fahren bei der Neuorganisation der Jobcenter eine Hochrisiko-Strategie, die als Super-GAU für die Arbeitssuchenden enden kann. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken wollen sie die bestehenden Optionskommunen nur einfachgesetzlich absichern. Neuen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wird damit Tür und Tor geöffnet. Das ist nicht hinnehmbar. Die 69 betroffenen Kommunen und die von ihnen betreuten Arbeitssuchenden haben Anspruch auf eine rechtssichere Lösung. Die gibt es nur mit einer Verfassungsänderung.
Union und FDP können dafür auf die vorliegenden grünen Gesetzentwürfe zurückgreifen. Mit ihnen werden Jobcenter und Optionskommunen abgesichert. Zudem können sich die Kommunen danach entscheiden, ob sie zukünftig mit der Bundesagentur zusammenarbeiten oder die alleinige Trägerschaft übernehmen wollen. Dieser Weg ist nicht nur verfassungssicher, sondern auch der beste für die Arbeitssuchenden.
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