Großstall nimmt nächste Hürde

Der geplante große Legehennen-Stall im Külftal hat eine weitere Hürde genommen. Nachdem der Gemeinderat von Hoyershausen sich auch mit einem leicht veränderten Bauplan einverstanden erklärt hat, könnte der Landkreis die Baugenehmigung erteilen.

Gemeinderat Hoyershausen stimmt verlegtem Standort zu / Verstoß gegen Kommunalverfassung?

(Hildesheimer Allg. Zeitung, 01.12.11) Lübbrechtsen. Der geplante große Legehennen-Stall im Külftal hat eine weitere Hürde genommen. Nachdem der Gemeinderat von Hoyershausen sich auch mit einem leicht veränderten Bauplan einverstanden erklärt hat, könnte der Landkreis die Baugenehmigung erteilen. Doch darauf wartet nicht nur der Lübbrechtser Landwirt und Investor Friedrich Ernst Habeney. Auch die Gegner des Projektes warten auf das grüne Licht aus Hildesheim – als Signal für neue Attacken. Unter anderem gegen zwei Ratsmitglieder, die nach Meinung der Protestler gar nicht hätten abstimmen dürfen.

Zum Hintergrund: Habeneys Vorhaben sorgt seit Monaten für heftige Diskussionen in der Gemeinde Hoyershausen. Die besteht aus den drei Dörfern Hoyershausen, Lübbrechtsen und Rott und gehört zur Samtgemeinde Duingen. Und im Dreieck zwischen den Dörfern, also mitten im Külftal, will Habeney eine Anlage für 39 900 Legehennen errichten. Sie sollen dort pro Jahr 12,8 Millionen Eier legen – der Bedarf von rund 60.000 Menschen. Der Landwirt plant einen rund 40 mal 100 Meter großen Stall und drum herum ein großes Gelände, auf dem die Tiere frei herumlaufen sollen. Gesamtgröße des Areals: 15,6 Hektar.

Dagegen hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Anwohner fürchten Geruchsbelästigung, aber auch eine Belastung durch Keime oder Ammoniak und Schäden für das Grundwasser. Zudem bangen sie um den Wert ihrer Immobilien, sollten sie diese einmal verkaufen wollen. Viele BI-Mitglieder engagieren sich inzwischen insgesamt gegen Massentierhaltung und haben sich mit Initiativen gegen andere Groß-Ställe in der Region verbündet.

Der Gemeinderat von Hoyershausen hatte bereits im Frühjahr sein "Einvernehmen" erklärt. Die Alternative wäre gewesen, einen Bebauungsplan für die Feldmark zu beschließen – was Kommunen im Allgemeinen nicht tun. Bebauungspläne erstrecken sich meist nur auf geschlossene Ortschaften. Hinterm Ortsschild gilt folglich nicht das örtliche Planungsrecht, sondern Bundesrecht. Und das sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe genehmigt werden müssen – wenn auch unter Auflagen. Eine Regelung aus einer Zeit, als man expandierende Bauern ermuntern wollte, außerhalb des Dorfes zu bauen – um die Einwohner zu schützen.

Nun musste der Gemeinderat noch einmal neu entscheiden. Denn der Landkreis hatte ein TÜV-Gutachten über die Belastung der umliegenden Dörfer in Auftrag gegeben. Ergebnis. Der Stall und ein Teil der Freifläche sollen 100 Meter weiter südwestlich entstehen, näher zum Dorf Rott hin. Eine solche Veränderung aber bedurfte erneut der Zustimmung der örtlichen Volksvertreter.

Die gab es auch. "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und intern intensiv diskutiert", betonte Gemeindebürgermeisterin Ursula Senne (CDU). "Das ist eine Bürde, aber auch unsere Pflicht." Fünf Ratsmitglieder stimmten für das Einvernehmen, einer dagegen, zwei enthielten sich.

Glaubt man dem Duinger Bauamtsleiter Dieter Rinne, hatte das Gremium auch keine große Wahl. "Dem Einvernehmen nicht zuzustimmen, wäre rechtswidrig. Es hätte nur die Möglichkeit gegeben, einen Bebauungsplan aufzustellen, der jede Bautätigkeit außerhalb von Ortschaften ausschließt."

Doch selbst das hätte den Hoyershäusern nichts genützt, davon ist Rinne nach dem Studium von Urteilen des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg sowie Gesprächen mit Anwälten überzeugt. "Der Plan hätte mindestens 30 000 Euro gekostet und den Haushalt der Gemeinde schwer belastet. Zudem hätte Herr Habeney wohl dagegen geklagt und gewonnen – und dann wäre alles noch viel teurer geworden." Was die Ratsmitglieder überzeugte, ohne sie zu begeistern. "Glücklich sind wir wohl alle nicht", sagten zwei Ratsherren am Rande der Sitzung. "Aber was sollen wir denn groß machen?"

Einfach nein sagen, forderten viele der rund 30 Besucher der Sitzung im Dorfgemeinschafthaus. Dass ihre gewählten Vertreter bei einem so einschneidenden Bauvorhaben vor ihrer Haustür so machtlos sein sollen, will in Hoyershausen, Lübbrechtsen und Rott vielen nicht in den Kopf. "Die Ratsmitglieder hier haben aber wirklich allein über das örtliche Baurecht zu entscheiden. Tierschutz, Immissionen und alles andere sind bundesrechtlich geregelt", betonte auch Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Schulz. "Sie haben uns gewählt, damit wir hier entscheiden – und das tun wir nun nach langer und schwieriger Beratung", rief Gemeindebürgermeisterin Ursula Senne aus.

Mit dem "Einvernehmen" des Gemeinderates ist der Weg für eine Genehmigung durch den Landkreis frei. Doch die Bürgerinitiative hat bereits angekündigt, sie anzufechten. "Wir sind überzeugt, dass zwei Ratsmitglieder gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen haben und gar nicht hätten abstimmen dürfen", erklärt Sprecherin Felicitas Niederau-Frey, selbst Juristin (siehe Extra-Bericht). Welche Mandatsträger sie dabei im Visier hat, wollte sie noch nicht sagen. Gleichwohl frohlockt die BI-Sprecherin über die neue Hürde: "Bei solchen Projekten ist Zeit immer ein Faktor." Auf Deutsch: Vielleicht lässt sich der Stall ja zu Fall bringen, wenn nur genug Widersprüche und Klagen den Bau verzögern.

Ob diese Strategie aufgeht, ist ungewiss. Meist können Bauherren bei schwebenden Verfahren dieser Art auf eigenes Risiko loslegen. Geht es schief, müssen sie alles wieder abbauen – geht es gut, haben sie keinen Tag verloren.

Kategorie

Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz | Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz

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