Fall Naso: Schünemann erntet Kritik

Innenminister Uwe Schünemann hat gestern im Zusammenhang mit der Abschiebung der Giesener Familie Naso auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Filiz Polat (Grüne) geantwortet und das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim gebilligt. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Anwalt der Familie, Henning Sonnenberg, reagierten mit heftiger Kritik an dem CDU-Politiker.

(Hildesheimer Allg. Zeitung, 19.02.11) Hannover/Giesen. Innenminister Uwe Schünemann hat gestern im Zusammenhang mit der Abschiebung der Giesener Familie Naso auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Filiz Polat (Grüne) geantwortet und das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim gebilligt. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Anwalt der Familie, Henning Sonnenberg, reagierten mit heftiger Kritik an dem CDU-Politiker.

Schünemann verwies darauf, dass die yezidisch-kurdische Familie Naso ihrer Verpflichtung zur Identitätsklärung nicht ausreichend nachgekommen sei. Integrationsbemühungen der Familie seien nicht erkennbar. Auch der schulpflichtige Sohn Anuar habe keine Integrationsleistung erbracht, komme daher für das Bleiberecht gemäß einer neuen Verordnung für gut integrierte Jugendliche nicht infrage. Das habe ein Gericht bestätigt. Wie berichtet waren Badir (62) und Anuar Naso (16) vor gut zwei Wochen nach Syrien abgeschoben worden. Der Ehefrau und Mutter droht das gleiche Schicksal. Anuar Naso sitzt nach Angaben des Flüchtlingsrats noch immer in Syrien in Haft.

"Mit seinen Behauptungen stellt der Minister die Tatsachen auf den Kopf", sagte gestern Anwalt Sonnenberg. So habe die Mutter 2007 von sich aus einen syrischen Pass vorgelegt, der Vater aus eigenem Antrieb einen Familienregisterauszug aus Syrien besorgt. Tatsächlich habe Molitoris-Schüler Anuar ein Schulpraktikum geschmissen, über ein anderes liege inzwischen aber eine sehr positive Bewertung des Arbeitgebers vor. Der Landkreis habe das ignoriert.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, nannte Schünemanns Feststellung, die Familie habe nur von Sozialleistungen gelebt, "perfide": Als die Familie einreiste, habe für asylsuchende Flüchtlinge ein absolutes, unbefristetes Arbeitsverbot gegolten. Mit immer neuer Begründung habe die Ausländerbehörde der Familie in der Vergangenheit eine Arbeitserlaubnis verweigert. Vor diesem Hintergrund sei es bemerkenswert, dass der Familienvater deutsch gelernt und jahrelang im Rahmen sogenannter "gemeinnütziger Arbeit" seinen Beitrag zur Integration geleistet habe.

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Migration und Flüchtlinge

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