Blaue Briefe für Blaupunkt-Mitarbeiter

Noch weiß Falk B. nicht, ob er seine Unterschrift unter das Schreiben der „Blaupunkt Bosch Group“ setzen soll. Seinen „blauen Brief“ mit Datum vom 10. 12. 2008 hatte er kürzlich erhalten. Jetzt drängt die Zeit. Bis zum 5.Januar muss sich Falk B. entscheiden, sonst bekommt er mit der nächsten Post von Blaupunkt seine endgültige Kündigung. Das steht fest.

Frist für 90 Blaupunktler endet am Montag / Unterschrift vermeidet Kündigung / Falk B. ist noch unentschieden

(Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 5.1.09)
Hildesheim. Noch weiß Falk B. nicht, ob er seine Unterschrift unter das Schreiben der „Blaupunkt Bosch Group“ setzen soll. Seinen „blauen Brief“ mit Datum vom 10. 12. 2008 hatte er kürzlich erhalten. Jetzt drängt die Zeit. Bis zum 5.Januar muss sich Falk B. entscheiden, sonst bekommt er mit der nächsten Post von Blaupunkt seine endgültige Kündigung. Das steht fest.

Falk B. ist einer der 90 Mitarbeiter von Blaupunkt, für die die Firma mit dem inzwischen verkauften Traditionsnamen keine Arbeit mehr hat. Das Ende war Ende 2008 betriebsintern und auf Pressekonferenzen angekündigt worden. Doch da wusste noch niemand, wen es genau treffen wird.

Dann kamen die Briefe. „Bei mir kam das vorzeitige Weihnachtsgeschenk nicht gut an“, sagt Falk B. knurrig. Den richtigen Namen will er nicht nennen, „man weiß ja nie“, sagt er zögernd. Die Stimmung sei eben nicht gut, niemand wisse zudem, was bei Blaupunkt noch alles geschieht. Als zum Beispiel die Nachricht über den Verkauf des Handelsgeschäfts an einen Sanierer von „Schrottfirmen“ durch die Presse lief, sei die Stimmung weiter abgesackt.

Falk B. zeigt den zweiseitigen Brief. „Einverständniserklärung“ steht angefettet darüber, der erste Absatz ist in ziemlichem Amtsdeutsch verfasst. „Wir sind im Sinne unserer sozialen Verantwortung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung bereit, Ihnen den betrieblich vereinbarten Transfer von ‚Arbeit in Arbeit‘ zu eröffnen. Dieser Transfer beinhaltet neben dem Angebot einer Transferagentur auch das Angebot eines Wechsels in eine von der ‚weitblick personalpartner GmbH‘ betreute Transfergesellschaft.“

Falk B. lässt das Blatt sinken. „Diese Abwicklung zeigt, dass sie von langer Hand vorbereitet worden ist“, sagt er mit saurer Miene. Ihn beschleicht das Gefühl, dass bei Blaupunkt wenige viel darüber wussten, die vielen Betroffenen aber wenig. „Das Ding mit der Transfergesellschaft liest sich nicht nur recht kompliziert, sondern ist es auch“, sagt er, die betroffenen Mitarbeiter seien anfangs gar nicht, falsch oder umständlich informiert worden. „Dann hat alles quasi über Nacht begonnen“, zieht Falk B. Bilanz.

Er und manche seiner Kollegen verstehen vieles nicht. „Da wurde nicht immer sozialverträglich, sondern auch nach Firmeninteresse vorgegangen“, sagt Falk B. und verweist darauf, dass einem Kollegen gesagt wurde, sein Arbeitsplatz falle der Wirtschaftslage zum Opfer, um dann feststellen zu müssen, dass dieser Platz von einem anderen Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation besetzt werden wird.

Vor allem den etwas älteren Kollegen stelle sich die Frage, ob ihnen der Aufenthalt in der Transfergesellschaft überhaupt helfe oder ob die Annahme der Kündigung zwar hart sei, aber mehr Zeit für einen echten Neustart biete. „Da sind Leute dabei, die mehr als 30 Jahre bei Blaupunkt waren“, sagt Falk B. und weist auf die Anlagen dieses Schreibens hin, ein Muster des dreiseitigen Vertrags und eine Abfindungsberechnung.

Dass alles generalstabsmäßig geplant sei, versucht Falk B. mit dem Hinweis auf die zweite Seite zu untermauern. „Zwei der drei nötigen Unterschriften unter der Erklärung stehen schon da“, sagt er und zeigt die Unterschriften von Blaupunkt und dem Betriebsrat. Nur seine eigene Unterschrift fehlt noch. An diesem Wochenende wird er eine Entscheidung im Kreise seiner Familie zu treffen haben, Montag ist Termin. „Sonst tritt dieser Absatz des Schreibens in Kraft“, sagt er, zeigt auf den Text oben auf der Seite und liest vor: „Sollten wir bis zum oben genannten Zeitpunkt von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, so sind wir gezwungen, die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einzuleiten.“

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