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Firma Fischer will Deponie auf Gebiet von Burgstemmen erweitern / Auch gefährliche Stoffe sollen erlaubt sein
(Quelle: Hildesheimer Allg. Zeitung, 18.07.12) Burgstemmen/Betheln. Die Firma Fischer will ihre Bauschuttdeponie in Betheln deutlich erweitern. Sie soll künftig auch auf das Gebiet von Burgstemmen ausgeweitet werden, an das sie derzeit im Norden grenzt. Ob das Großprojekt umgesetzt werden kann, ist noch offen. Zunächst muss ein aufwändiges und wohl auch langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Im Bau-Ausschuss des Nordstemmer Rates wurden erstmals Details der Pläne vorgestellt.
Bis in das Jahr 1964 geht die Geschichte des Kiesabbaus der Firma Fischer am Rande von Betheln zurück. Seit 1980 gibt es auch eine Genehmigung zur Einlagerung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub. Nun will das Unternehmen deutlich expandieren. Das Werk soll zu einer Deponie der Kategorie DK1 erweitert werden. Dies bedeutet, dass hier künftig Beton, Ziegel, Glas und anderer Bauschutt abgeladen werden darf, auch wenn dieser " gefährliche Stoffe" enthält.
45000 Quadratmeter groß soll die Deponiefläche auf dem bisherigen Betriebsgelände, also im Bereich von Betheln, werden. Im Norden soll das Gelände dann auf Burgstemmer Gebiet ausgeweitet werden. Dort, wo derzeit noch Äcker sind, sollen weitere 97000 Quadratmetern Deponiefläche entstehen. 1,4 Millionen Kubikmeter Schutt könnten hier insgesamt deponiert werden, etwa 50000 Kubikmeter pro Jahr sollen eingelagert werden. Dies würde einen Deponiebetrieb über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren bedeuten. 15 bis 20 Lastwagen pro Tag würden das Gelände pro Tag anfahren, etwa 20 bis 30 Prozent mehr als bislang.
Ob es tatsächlich so weit kommt, ist aber noch offen. " Wir befinden uns noch nicht im Verfahren" , erklärte Nordstemmens Fachbereichsleiter Harry Neise. Und dieses Verfahren dürfte einige Zeit dauern. Denn damit eine neue Deponie genehmigt wird, muss zunächst ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren durchlaufen werden, zu dem auch eine Umweltverträglichkeitsstudie gehört. Zuständige Behörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hannover. Für eine Deponie der geplantenDK1- Klasse gelten zudem strenge Auflagen, die der von der Firma beauftragte Diplom-Geologe Markus Hermann in der Sitzung vorstellte. So muss zunächst eine so genannte geologische Barriere aus Gips im Boden bestehen. " Diese geologische Barriere gibt es in Betheln nicht" , erklärte Hermann. Daher muss diese Schicht auf der geplanten neuen Deponie erst künstlich geschaffen werden. Außerdem vorgeschrieben ist eine Dichtungsbahn aus Kunststoff auf der gesamten Fläche sowie eine Entwässerungsanlage. Über dem abgelagerten Schutt muss dann wiederum eine Kunststoffschicht gelegt werden, auf der dann wieder eine Erdschicht aufgetragen werden kann. Hier können dann später auch wieder Büsche und andere Pflanzen angepflanzt werden.
Eine erneute landwirtschaftliche Nutzung ist aber laut Hermann ausgeschlossen. Landwirtschaftliche Fläche werde also weggenommen und nicht wieder zurückgegeben, kritisierte CDU-Ausschussmitglied Cornelia Nagel: " Was ich schade finde." Auch Landwirt und Ausschussvorsitzender Jens Pape (CDU) kritisierte den stetigen Wegfall landwirtschaftlicher Flächen: " Jeden Tag wird es weniger."
Eine andere Sorge der Ausschussmitglieder konnte hingegen zunächst zerstreut werden. Für den Fall, dass die Firma Fischer pleitegehen sollte, wird vorgesorgt. Das Unternehmen muss dafür Bürgschaften oder Sicherheiten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro hinterlegen. Aus dem Geld würde dann im Fall der Fälle der " Rückbau" der Deponie finanziert.
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Gemeinde Nordstemmen | Wasserversorgung, Abwasser, Abfallbeseitigung, Recycling
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