BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Hildesheim

179.300 Euro für verlorenen Prozess

Ein verlorener Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen kommt den Landkreis teuer zu stehen. Der Kreisausschuss wird am morgigen Montag über eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 179.300 Euro unterrichtet. Es handelt sich um die Gerichtskosten für einen Prozess, der sich über Jahre hingezogen hat. Strittig war die Frage, wie lange ein Asylbewerber als Asylbewerber gilt.

Landkreis muss Gerichtskosten bezahlen

(Quelle: KEHRWIEDER am Sonntag, 13.06.10) Landkreis. Ein verlorener Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen kommt den Landkreis teuer zu stehen. Der Kreisausschuss wird am morgigen Montag über eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 179.300 Euro unterrichtet. Landrat Reiner Wegner und sein Vertreter Hans-Heinrich Scholz hatten das Geld per Eilentscheidung freigeben müssen. Es handelt sich um die Gerichtskosten für einen Prozess, der sich über Jahre hingezogen hat.

Strittig war die Frage, wie lange ein Asylbewerber als Asylbewerber gilt. Bis zur Ablehnung des Asylantrages, wie das Land meint? Oder bis zur vollzogenen Abschiebung, wie der Landkreis argumentiert hatte? Denn manche Asylbewerber können trotz eines negativen Bescheides nicht abgeschoben werden, weil sie keinen Pass haben oder nicht reisefähig sind. Die Kommunen bringen Asylbewerber unter und erhalten nach dem so genannten Aufnahmegesetz dafür eine Kostenerstattung vom Land. Wenn aber ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, sieht sich das Land nicht mehr in der Pflicht, weil die Person dann nicht mehr als Asylbewerber gilt, sondern nach dem Ausländerrecht behandelt wird - unabhängig davon, ob sie abgescho - ben werden kann oder nicht. Den Juristen im Kreishaus ging es bei dem Gerichtsverfahren nicht nur um den Streitwert von rund 12,5 Millionen Euro (so viel hatte der Landkreis für elf Jahre nicht erstattete Leistungen vom Land Niedersachsen gefordert), sondern vor allem ums Prinzip.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Juni 2007 die Rechtsauffassung des Landes bestätigt. Wegen der grunsätzlichen Bedeutung des Themas ließ es aber die Revision zu - die Regelung betrifft alle Landkreise in Niedersachsen. Im Januar 2008 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch erneut zugunsten des Landes. Eine Revision war nicht mehr möglich, nur noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Auch diesen Schritt ging der Kreis, das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde jedoch zurück. Der Landkreis muss nun die vollständigen Gerichtskosten zahlen. Hätte die Beschwerde Erfolg gehabt, wäre das "wie ein Sechser im Lotto" gewesen, hatte Kreis-Justiziarin Erika Korn seinerzeit dem KEHRWIEDER gesagt.

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