Menü
Hildesheim, 19.07.12
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
in der Zeit vom 18. Juli -17. August sollen die Katastrophenschutzpläne für das Atomkraftwerk Grohnde in den betroffenen Landkreisen ausgelegt werden. Hierzu gehört auch der Landkreis Hildesheim. Da diese Pläne für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhebliche Auswirkungen haben, halten wir das geplante Beteilungsverfahren für nicht ausreichend.
Nur innerhalb des oben genannten Zeitraums ist es möglich, Einsicht zu nehmen und Einsprüche zu erheben.
Wir halten diese Auslegungsfrist mitten in den Sommerferien für nicht akzeptabel.
Wir bitten sie daher sich für eine deutliche Verlängerung der Auslegungsfrist bis zum 30. September 2012 einzusetzen.
Um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen, bitten wir sie zudem, die Katastrophenschutzplane auch über das Internet zur Verfügung zu stellen. Dies wird seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Endlager in Morsleben praktiziert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer |
| gez. Holger Schröter-Mallohn |
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]